Freispruch Köln
Die Anwaltskanzlei ihres Vertrauens
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F.A.Q.

*Wann sollte ich zu einem Rechtsanwalt? Was muß ich mitbringen?*

Wenn Sie von Behörden angeschrieben werden, sich in einem zivilrechtlichen Konflikt befinden oder gar einer Straftat verdächtigt werden, sollten Sie über den Schritt nachdenken, zu einem Anwalt zu gehen.                                                                        Falls Sie sich entscheiden dies zu tun, sollten Sie immer den bisherigen Schriftwechsel, Verträge auf die es ankommt (z.B.: Mietvertrag oder Kaufvertrag) mitbringen. Namen und Anschriften von Beteiligten oder Zeugen sollten Sie sich zuvor aufschreiben, genauso wie die Daten zu einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.

*Was kostet es, wenn ich mich nur beraten lasse?*

Die Kosten für eine Nur-Beratung sind zwischen Anwalt und Rechtssuchenden frei vereinbar und hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Soweit Sie tatsächlich lediglich eine einfach zu beantwortende Frage haben, kann es sein, dass die Beratung nur 20,- Euro kostet. Bedarf es jedoch der Durcharbeitung mehrerer Aktenordner oder Sie haben eine komplizierte Frage, wird es bestimmt teurer. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze der möglichen Kosten für eine Privatperson bei einem Beratungsgespräch von maximal 190,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Wird  die Angelegenheit später ernster als Sie ursprünglich dachten und Sie sind zu der Überzeugung gelangt, dass ein Anwalt die Sache komplett für Sie übernehmen soll, werden die Kosten für eine zuvor erfolgte Beratung auf das spätere Honorar angerechnet.