Freispruch Köln
Die Anwaltskanzlei ihres Vertrauens
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Anwaltskosten

Für viele Mandanten sind die Kosten, die bei jeder Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entstehen, ein wichtiger Punkt. Hier möchten wir Sie kurz informieren und Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, welche Kosten auf Sie zu kommen können. Vielleicht können wir Ihnen auch etwas die Angst vor den Kosten nehmen.

Zunächst einmal kann jeder, der über nur wenig Einkommen verfügt, von der Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozeßkostenhilfe Gebrauch machen. Ansonsten sind die Gebühren für einen Anwalt abhängig von dem Streitwert und dem jeweiligen Rechtsgebiet. Darüber hinaus sind die Gebühren noch nach dem jeweiligen Verfahrensstand gestaffelt.

Es gibt beispielsweise:

1.) Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht
2.) Gerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht
3.) Rechtsanwaltskosten im Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
4.) Gerichtliche/Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht
5.) Rechtsanwaltskosten im Öffentlichen Recht

Im Grundsatz sind die Kosten für einen Anwalt natürlich von dem Mandanten zu tragen, der auch dem Anwalt den Auftrag erteilt hat.
Oft ist es aber so, dass die jeweilige Gegenseite diese Anwaltskosten zu erstatten hat.

1.) Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht

Außergerichtlich ist eine Kostenerstattung möglich, wenn der Gegner eine “unerlaubte Handlung” nach § 823 BGB, also zum Beispiel eine Strafvorschrift des Strafgesetzbuches (z.B. Betrug, Diebstahl usw.) zu Ihren Lasten begangen hat. Auch wenn Sie einen Rechtsanwalt mit dem Einzug von Geldschulden beauftragen, mit der sich die Gegenseite in Verzug befindet, ist eine Erstattung der Kosten möglich.

a) Unerlaubte Handlung des Gegners

Ihr Gegner hat Sie rechtswidrig und schuldhaft an Ihrem Körper, Ihrer Gesundheit, Ihrer Freiheit, Ihres Eigentums oder ein sonstiges Recht (z.B. Erbbaurecht,
Anwartschaftsrechte) verletzt? Dann sind Ihnen die Kosten für einen Anwalt immer dann zu ersetzen, wenn die ganze Angelegenheit zusätzlich eine gewisse Komplexität aufweist, die eine Rechtsberatung erforderlich machte. Dies wird beispielsweise fast immer bei Verkehrsunfällen bejaht.

b) Der Gegner befindet sich im “Verzug” z.B. einer Zahlung.

Sie bekommen von Ihrem Gegner Geld, aber dieser zahlt einfach nicht. Dann müssen Sie diesen “in Verzug” setzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung auf eine durch Sie erbrachte fällige Leistung gestellt haben.  Daneben bestehen auch zahlreiche Regelungen nach denen eine solche Mahnung entbehrlich ist.

c) Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann wird in der Regel  bei Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes eine sog. Deckungszusage erteilt. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten. Voraussetzung hierfür ist eine Versicherung, die auch in der entsprechenden Anglegenheit eingreift und dass Sie auch die Prämien für Ihre Versicherung bezahlt haben.

d) Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Auch wer nur ein geringes Einkommen hat oder Sozialleistungen bezieht, muss es sich leisten können, einen Rechtsrat einzuholen. Aus diesem Grund ist es möglich, dass der Staat die Anwaltskosten übernimmt.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei der Beratungshilfe werden die Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit  übernommen. Hierzu muss sich der Rechtssuchende bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts in seinem Bezirk (z.B dem Amtsgericht Köln) einfinden und dort einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen. Hierzu muss lediglich das Anliegen geschildert, eventuell bereits vorliegende Schriftstücke vorgelegt und ein Einkommensnachweis (z.B. Bescheid über Sozialleistungen) vorgelegt werden.

Entweder kann dem Rechtssuchenden schon vor Ort geholfen werden oder es wird Beratungshilfe gewährt. Dann erhält der Rechtssuchende einen sog. Berechtigungs-schein. Dieser ist dann dem Anwalt zu übergeben, der dann mit der Sache betraut wird. Der Anwalt erhält dann seine Gebühren aus der Staatskasse.

Hat man bereits die feste Absicht Klage zu erheben oder wird man selber schon vor Gericht verklagt, kann man als Bezieher eines nur geringen Einkommens einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Die Prozesskostenhilfe wird dann vom Gericht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, die Klage nicht mutwillig erfolgt und der Antragsteller bedürftig ist. Die Bedürftigkeit ist ähnlich wie bei der Beratungshilfe.

Das Gericht kann die Prozesskostenhilfe als eine Art Darlehen gewähren, so dass derjenige, der Sie erhält, Ratenzahlungen an das Gericht zu leisten
hat, um den erhaltenen Betrag ganz oder teilweise wieder auszugleichen.
Liegt das Einkommen des Antragstellers aber unter einer bestimmten Grenze, wird die Prozesskostenhilfe ohne Zuzahlungen gewährt.

e.) Selbstzahler

Im Zweifel muss man die Gebühren selber zahlen. Dies ist aber oftmals günstiger als viele Menschen glauben. Auch sind die Höhe der Kosten zur besseren Transparenz in einem besonderen Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. So bestimmt sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert (Streitwert). Eine Tabelle in der Anlage des RVG bestimmt die Höhe einer  Gebühr beim entsprechenden Gegenstandswert. Die Anzahl der abzurechnenden  Gebühren bestimmt sich dann nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

So beträgt bei einem Gegenstandswert von 1.000,- EUR eine Gebühr 85,- EUR.

Wird der Rechtsanwalt außergerichtlich tätig, erhält er im Regelfall eine Gebühr mit dem Satz von 1,3. Dies sind dann 110,50 EUR.  Hinzu kommt eine Auslagenpauschale sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

2.) Gerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zivilrecht

Kommt der Rechtsstreit vor ein Gericht, dann hat der Verlierer auch sämtliche Kosten zu tragen. Wenn Sie den Zivilprozess gewinnen, dann hat Ihr Gegner auch Ihre Anwaltskosten zu ersetzen.

3) Rechtsanwaltskosten im Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten muss man seinen Anwalt selbst zahlen.  Dies gilt auch, wenn die Ermittlungen gegen Sie eingestellt werden, weil Sie vollkommen unschuldig sind und es deshalb zu gar keinem Strafverfahren gegen Sie kommt. Auch wenn Sie tatsächlich verurteilt werden sollten, bekommen Sie die Kosten nicht ersetzt.
Ausnahmen bestehen nur, bei:

a) einem Freispruch

Wenn tatsächlich ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet wird und sich erst hier Ihre Unschuld herausstellt. Dann weden sie freigesprochen. Im Falle eines solchen Freispruches werden die sogenannten notwendigen Kosten für die Verteidigung erstattet.   Diese machen leider meistens nur einen Teil Ihrer tatsächlichen Verteidigungskosten aus.

b ) Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtschutzversicherung übernimmt nur in Ausnahmefällen Ihre Kosten der Strafverteidigung. Alle Vorsatzdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc.) sind grundsätzlich ausgeschlossen, lediglich bei Fahrlässigkeit übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten. Allerdings gewähren die meisten Rechtschutzversicherungen zumindest eine Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung in einer Strafsache.Trotzdem ist eine Rechtschutzversicherung vor allem für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen. Sie übernimmt in der Regel bei einer Fahrlässigen Körperverletzung, bei einer fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Trunkenheit oder Fahren ohne Fahrerlaubnis die Rechtsanwaltskosten. Keine Gewährung einer Kostenübernahme gibt es bei dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr oder bei Unfallflucht.

c) einer Pflichtverteidigung

Soweit sich ein Beschuldigter keinen Anwalt leisten kann, bekommt er in bestimmten Fällen von dem Gericht einen Verteidiger beigeordnet, sog. Pflichtverteidiger.

Dies wird allerdings nur in engen Grenzen gewährt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:

- der Beschuldigte eines Verbrechens mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von 1 Jahr bezichtigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall bei dem Vorwurf eines Raubes, Meineides oder Drogenhandel.

- das Strafverfahren findet in 1.Instanz vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt.

- der Beschuldigte befindet sich seit mehr als 3 Monaten in Untersuchungs-oder Strafhaft.

- das Strafverfahren kann zu einem Berufsverbot führen

- der Beschuldigte kann sich nicht selbst verteidigen, weil er nicht schreiben und lesen kann oder die deutsche Sprache nicht versteht oder taubstumm ist.

In In einem solchen Fall kann der Beschuldigte auch selbst einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Der Pflichtverteidiger arbeitet nach Beiordnung durch das Gericht wie jeder Strafverteidiger und rechnet seine Gebühren und Auslagen gegenüber der Staatskasse ab. Im Falle einer Verurteilung werden diese Kosten aber später mit der Rechnung für Gerichtskosten von der Staatskasse zurückverlangt.

Soweit diese Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Ihnen nicht vorliegen, müssen Sie sich entweder selbst verteidigen (dies wird hier ausdrücklich nicht empfohlen) oder einen Wahlverteidiger beauftragen und bezahlen.

In engen Grenzen gibt es auch die Möglichkeit auf die Beratungshilfe zurückzugreifen.
Einen Beratungshilfeschein gibt es wie oben bereits beschrieben beim zuständigen Amtsgericht.

4) Gerichtliche/Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht

Bei arbeitsgerichtlichern Prozessen in erster Instanz trägt jede Partei die eigenen
Kosten selbst . Eine Kostenerstattung gibt es im Bereich des Arbeitsrechts nicht. Auch wenn Sie Ihren Prozess gewinnen, werden Ihnen entstandene Anwaltskosten nicht ersetzt. Auch die zuvor im außergerichtlichen Verfahren entstandenen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen.

5) Rechtsanwaltskosten im Öffentlichen Recht

Im öffentlichen Recht bestimmt sich die Verpflichtung entstehende Kosten zu tragen sowohl bei einem Widerspruchsverfahren als auch bei einem Gerichtsverfahren nach dem Verhältnis Ihres Siegens oder Verlierens.

Eine Verpflichtung für die Behörde den Anwalt des betroffenen Bürgers für eine  außergerichtliche Beauftragung zu zahlen, besteht hioer nur dann, wenn und soweit der betreffende Sachverhalt  auch eine gewisse rechtliche Schwierigkeit beinhaltet. Denn nur dann war eine Rechtsberatung durch einen Anwalt erforderlich. Allerdings wird dies in den häufigsten Fällen angenommen, da viele Angelegenheiten ohne Rechtskenntnisse nur noch selten für den einzelnen Bürger verfolgbar sind.

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist natürlich auch bei verwaltungsrechtlichen Streitgkeiten eine Kostenübernahme durch die Versicherung möglich.